Die Weideprämie
Eine neue Agrarumweltmaßnahme für das Großherzogtum Luxemburg
Die Voraussetzung zur Gewährung der Weideprämie
Die Voraussetzungen sind wie folgt:
- Eine Beweidung der Flächen mit Milchkühen spätestens ab dem 1. Mai.
- Das Vorhandensein von ausreichend Grünlandflächen in der nahen Stallumgebung, erforderlich ist 1 ha Weideland je 7 Milchkühe. Der Abstand zwischen der einzelnen Weideparzelle und dem Melkstand beträgt weniger als 1.000 Meter.
- Die deklarierte Weidefläche ist den laktierenden Milchkühen und den Trockenstehern vorbehalten.
- Die Teilnahme an einer offiziell anerkannten Milchkontrolle ist erforderlich.
![]() Unter der Annahme dass 1 ha intensives Grünland täglich eine Grasmenge von 60 kg Trockensubstanz produziert und sich die tägliche Grasaufnahme der Milchkuh auf 7 bis 8 kg Trockensubstanz beläuft, beträgt die erforderliche Mindestfläche 1 ha Weideland je 7 Milchkühe. Für eine Prämienberechtigung wäre daher für eine Herde bestehend aus 49 Milchkühen, eine Mindestfläche von 7 ha Weideland erforderlich (Fläche im Umkreis der Stallungen). |
Je nach Datum der Durchführung von mechanischen Arbeiten (Nachmähen, Mulchen), bestehen zwei verschiedene Optionen. Darauf hingewiesen sei, dass diese Arbeiten ausschließlich der Weidepflege und nicht der Herstellung von Futterreserven dienen.
Option 1:
- keine Mahd vor dem 15. Juli
- Mulchen der Weidereste ab dem 15. Mai
- Prämienanspruch: 250 €/ha
Option 2:
- keine Mahd vor dem 30. August
- Mulchen der Weidereste ab dem 15. Mai
- Prämienanspruch: 300 €/ha
Bei Flächen in « Natura 200 » Schutzgebieten mit entsprechendem Verbot von Mulchen bis zu einem festgelegten Stichdatum, kann die auszuzahlende Prämie um 50 € je ha erhöht werden.
Beihilfefähige Flächen sind einmal jährlich vom Betriebsleiter zu melden. Für eine verbesserte Weidenutzung (Flächenrotation Beweidung / Mahd), ist ein Ummelden der Weideflächen möglich –Voraussetzung ist natürlich das Vorhandensein von ausreichenden Weideflächen in einem Umkreis von 1.000 Metern.
Bevor Sie sich dieser Agrarumweltmaßnahme anschließen
Eine wichtige Voraussetzung hierzu ist das Erstellen einer genauen Diagnose Ihres Betriebes durch einen landwirtschaftlichen Berater !
Wichtige, zu behandelnde Fragen :
- Vorhandensein von Weideflächen in der Stallumgebung, Zugang zu den Weideflächen, (evtl. Barrieren), Parzellierung der Weideflächen, Einteilung Mahd / Beweidung, Rotationsplan für die Weideflächen
- Allgemeiner Zustand der Weideflächen, Einleitung von Verbesserungsmaßnahmen (Nachsaat, Unkrautbekämpfung, Anpassung der Viehdichte)
- Technische Installationen: feste / mobile Zaunanlagen, Wasserzufuhr, Schutz gegen Unwetter / Sonne, Weidewege, Kuhverkehr, Melkverfahren, Arbeitsfluss
- Leistungsniveau der Milchkühe, ernährungsphysiologische Bedürfnisse, Kraftfuttervergabe im Stall
- usw.
Die Evaluierung der Eignung Ihres Betriebes für diese Agrarumweltmaßnahme beschränkt sich also nicht auf die Berechnung des Bedarfs an Grünlandflächen rund um Ihren Stall.
![]() kann (Umtrieb der Kühe, Weidepflege).Im Gegenzug hierzu bietet die Weide eine billige, eiweißreiche Nährstoffquelle, was zu erheblichen Einsparungen im Kraftfuttereinsatz sowie zu niedrigeren Energieaufwendungen führt (geringere Futtervorlage im Stall). Zudem ist die Beweidung vorteilhaft für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Milchkühe und trägt dem Verbraucherwunsch nach vermehrter Weidehaltung von Kühen verstärkt Rechnung |