Unkrautregulierung

Nicht alle Kräuter sind gleich als Unkraut zu betrachten. Einige sind sehr schmackhaft, mineralstoffreich, nutzungselastisch und regen in kleinen Mengen die Fresslust der Rinder an.

Bedingte Unkräuter

Dieses sind so genannte Gewürzpflanzen und Heilpflanzen wie zum Beispiel: Scharfgabe, Kümmel, Kamille, Bibernelle, Spitzwegerich, Wiesensalbei, jedoch auch für Löwenzahn, Bärenklau, Wiesenkerbel, Wiesenknöterich etc.. All diese Kräuter steigern wegen ihrer Schmackhaftigkeit und ihren Inhaltsstoffen (vor allem Mineralstoffen), bei begrenztem Aufkommen  die Futterqualität des Grünlandaufwuchses. Es geht also keinesfalls darum unkrautfreie Grünlandbestände zu schaffen. Erst bei Massenauftreten werden die meisten Kräuter zu Grünlandunkräutern. Es handelt sich hierbei um  „fakultative“ oder durch die Umstände „bedingte“ Unkräuter.           

Absolute Unkräuter

Anteile eines optimalen Grünlandbestandes

Als „absolute“ Grünlandunkräuter gelten  hingegen diejenigen Pflanzen, die auch bei geringem Vorkommen schädlich sind. Dies sind in erster Linie giftige Pflanzen, wie z.B: Herbstzeitlose, Sumpfschachtelhalm, scharfer Hahnenfuß, Wiesenschaumkraut, Adlerfarn oder aber lästige Platz- und Nährstoffräuber, die vom Vieh nicht oder nur sehr ungern gefressen werden, wie z.B: Disteln, Seggen, Binsen, Rasenschmiele, Brennesseln, Wolliges Honiggras, Trespen etc… sowie  Ampfer, Gänseblümchen, mittlerer Wegerich, einjährige Rispe, gemeine Rispe, Quecke, etc…

Man kann also festhalten, dass viele Grünlandkräuter bei geringem Aufkommen nicht als Schadpflanzen einzustufen sind; erst wenn eine kritische Pflanzenzahl pro qm (Schadschwelle) übertroffen wird, ist es sinnvoll diese Kräuter zu bekämpfen. Jedoch auch für die absoluten Unkräuter gibt es Schwellenwerte ab deren Überschreiten erst, eine Bekämpfung sich wirtschaftlich auszuzahlen beginnt.